E-Bike Tuning: Das sollten Sie wissen

E-Bike Tuning
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E-Bike Tuning: Das sollten Sie wissen

Titelbild: CC von Freepik auf Freepik.com


E-Bikes erleichtern den Alltag und sorgen für Spaß und Leichtigkeit beim Fahren. Sie motivieren selbst unsportliche Menschen zu Touren – einfach genial. Um die Höchstgeschwindigkeit des Bikes zu erhöhen, kann ein E-Bike Tuning attraktiv erscheinen. Wie die rechtliche Lage diesbezüglich aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel.

Warum E-Bike Tuning?

Der Hauptgrund für E-Bike Tuning ist die Geschwindigkeit. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei klassischen E-Bikes liegt bei 25 km/h, was in der Regel vollkommen ausreichend für den Alltag und gemütliche Ausflüge ist. Möchten Sie mit einem elektrisch angetriebenen Fahrrad schneller fahren, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Fahrerlaubnis und der Abschluss einer Versicherung. Um diese Anforderungen zu umgehen, kann ein E-Bike Tuning als attraktive Möglichkeit erscheinen, um das Zweirad zu beschleunigen.

Welche Geschwindigkeiten lassen sich mit einem E-Bike Tuning erreichen? Wie schon erwähnt, fährt ein ungetuntes E-Bike bis zu 25 km/h. Ein E-Bike, das mit einem Tuning-Kit ausgestattet ist, schafft über einen längeren Zeitraum rund 35 bis 40 km/h. Mit viel Einsatz und auf ebenen Wegen kann sogar eine Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h erreicht werden. Ein deutlicher Unterschied zum nicht getunten Rad.

Rechtliche Grundlagen des E-Bike Tunings

Auch, wenn das E-Bike Tuning attraktiv erscheinen mag, ist es nicht StVZO-konform. Das heißt, es entspricht nach gesetzlichen Vorgaben nicht der Straßenverkehrsordnung und darf demnach nicht im Geltungsbereich der StVZO bewegt werden. Indem Sie ein Tuning-Kit an Ihrem E-Bike anbringen, verlieren Sie zudem die Garantie auf den E-Bike Antrieb sowie Versicherungsansprüche im Falle eines Unfalls. Selbst, wenn der Unfall unverschuldet war: sämtliche Schadenersatzansprüche können erlöschen. Überlegen Sie sich vorab also gründlich, ob Sie Ihr E-Bike einem Tuning unterziehen möchten. Zumal das Tuning selbst nach dem Ausbau des Modifizierungszubehörs noch nachgewiesen werden kann.

Hier ein Überblick über die Konsequenzen eines E-Bike Tunings:

  • E-Bike ist nicht StVZO-konform
  • Garantie auf den E-Bike-Antrieb erlischt
  • Versicherungs- und Schadensersatzansprüche erlöschen
  • Tuning kann auch nach Ausbau noch nachgewiesen werden

Mögliche Alternativen zum E-Bike Tuning

Wer gerne auch bei Geschwindigkeiten oberhalb der 25 km/h Grenze noch unterstützt werden möchte, der muss nicht unbedingt auf ein E-Bike Tuning zurückgreifen. Stattdessen können Sie ein S-Pedelec als Alternative nutzen. Hier schaltet die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h ab. Beachten Sie aber, dass es sich bei S-Pedelecs rechtlich nicht um Fahrräder, sondern um Kleinkrafträder handelt. Entsprechend ist ein Führerschein der Klasse AM sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Darüber hinaus gelten weitere Regelungen. Hier ein Überblick über alle:

  • Führerschein der Klasse AM
  • Versicherungskennzeichen
  • Helmpflicht
  • Nicht auf Radwegen fahren
  • Befestigung von Kindersitzen und Anhängern verboten

Fazit

Das E-Bike Tuning ist für viele äußerst attraktiv, da dadurch höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können, ohne die Regelungen zu beachten, die für S-Pedelecs gelten. Jedoch ist die Modifizierung nicht StVZO-konform, wodurch nicht nur die Garantie auf den E-Bike-Antrieb, sondern auch Versicherungs- und Schadensersatzansprüche bei einem Unfall erlöschen.

Wir raten daher grundsätzlich vom E-Bike Tuning ab und verweisen stattdessen auf das S-Pedelec als sichere und legale Alternative. Es unterstützt den Motor problemlos bis zu 45 km/h und Sie verlieren nicht mögliche Garantieansprüche auf den Antrieb durch ein Tuning.

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