Die richtige Beleuchtung am Kinderfahrrad – Das sollten Sie beachten

Kind mit Fahrrad auf einem Feld
Laden... 409 view(s)
Die richtige Beleuchtung am Kinderfahrrad – Das sollten Sie beachten
9 Tipps für Fahrradtouren

Titelbild: CC by Vitolda Klein auf Unsplash

Wenn die Kleinen groß werden und ein bisschen selbständiger und mobiler sein möchten, ist das Fahrrad eine hervorragende Option. Doch gerade in der kalten Jahreszeit, wenn es früh dunkel wird, ist die richtige Beleuchtung essenziell, um für die Sicherheit Ihres Kindes zu sorgen.

Was es braucht? Eine Kinderfahrrad Beleuchtung nach StVZO-Vorschriften. Zumindest ab dem Zeitpunkt, wenn das Kind am Straßenverkehr teilnimmt! Denn die meisten Kinderfahrräder unter 20 Zoll sind nicht standardmäßig mit Beleuchtung ausgestattet. Wie die optimale Fahrradbeleuchtung für Kinder nach StVZO aussieht, was verboten ist, welche Strafen drohen und welche Arten von Beleuchtung am Kinderfahrrad es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Beleuchtung fürs Kinderfahrrad nach StVZO

Während die meisten Kinderfahrräder ohne Beleuchtung geliefert werden, gibt es manche – meist ab 20 Zoll – die standardmäßig bereits mit Leuchten ausgestattet sind. Wichtig ist dennoch, zu prüfen, ob die vorhandene Beleuchtung beim Kinderfahrrad den Richtlinien der StVZO entspricht.

Grundsätzlich müssen folgende Anbauteile vorhanden sein:

  • Frontscheinwerfer und Rücklicht
  • Front-Rückstrahler bzw. Reflektor
  • Heck-Rückstrahler bzw. Reflektor
  • Zwei Reflektoren pro Pedal
  • zwei Speichenreflektoren pro Rad

Das gilt übrigens für jedes Fahrrad, das am Straßenverkehr teilnimmt, also auch für Kinderfahrräder.

Fahrrad Beleuchtung Beispiel

Bild: CC by NoPixelZone auf Pixabay

Zulassung erforderlich

Wichtig ist aber nicht nur, dass die Beleuchtung überhaupt vorhanden ist, sondern auch, dass sie über eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt verfügt. Solche Leuchten haben die Kennzeichnung „StVZO konform“ und eine Zulassungsnummer bzw. ein Prüfzeichen in folgender Form: Wellige Linie, Buchstabe K und eine mehrstellige Zahl.

Irgendeine Leuchte zu montieren reicht also nicht. Denn alle Teile müssen der definierten Bauart entsprechen, um explizit zugelassen zu sein, und ein amtliches Prüfzeichen tragen. Als Energiequellen sind Batterien, Akkus und Dynamos erlaubt – dazu aber später mehr.

Diese Beleuchtung ist verboten

Tatsächlich gibt es auch Arten von Beleuchtung am Fahrrad, die nicht erlaubt sind. Dazu gehören blinkende Scheinwerfen und Schlussleuchten. Blinkende Lichter sind also verboten – nach vorne genauso wie nach hinten. Zudem müssen die Leuchten fest am Fahrrad montiert oder angesteckt sein und dürfen nicht von anderen Bauteilen oder Ladung verdeckt werden. Denn: Was bringt die Beleuchtung, wenn man sie nicht sieht?

Strafen bei Verstoß gegen die StVZO

Die korrekte Beleuchtung wird von der Straßenverkehrszulassungsordnung, kurz StVZO, geregelt. Demnach muss das Licht während der Fahrt fest am Fahrrad angebracht sein. Wer ohne Licht fährt, der verstößt gegen die StVZO und zahlt im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Falls eine Gefährdung vorliegt 25 Euro. Im Falle eines Unfalls beträgt das Bußgeld 35 Euro und dazu kommen versicherungsrechtliche Konsequenzen. Beispielsweise die Kürzung etwaiger Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche.

Welche Kinderfahrrad Beleuchtung ist die richtige?

Wie die Beleuchtung mindestens auszusehen hat, haben wir bereits oben gesehen: Frontscheinwerfer und Rücklicht, Front- und Heck-Rückstrahler bzw. Reflektor, sowie jeweils zwei Reflektoren an den Pedalen und mindestens zwei Speichenreflektoren an jedem Rad. Während es bei den Rückstrahlern keinen Sinn macht, weiter aufzurüsten, können Sie bei den Reflektoren problemlos aufstocken. Und auch eine reflektierende Fahne oder reflektierende Streifen auf Helm und Kleidung können sinnvoll sein. Ganz nach dem Motto „Lichtfahrer sind sichtbarer“.

Vater hilft Kind auf Fahrrad

Bild: CC by Lgh_9 auf Pexels

Gibt es auch zu viel Beleuchtung am Kinderfahrrad?

Sie können nicht viel falsch machen, wenn Sie sich an die Vorgaben zur Ausstattung eines Kinderfahrrades nach der StVZO halten. Ein „zu viel“ gibt es in Sachen Beleuchtung also nicht. Ein „zu wenig“ hingegen sehr wohl. Daher gilt generell: Je mehr, desto besser. Insbesondere, wenn Ihr Kind allein und auch im Dunkeln unterwegs ist. Sorgen Sie für eine bestmögliche Sichtbarkeit und setzen Sie auf das Maximum an Beleuchtung beim Kinderfahrrad.

Unterschied: Erwachsenenrad vs. Kinderfahrrad

Ein Kinderfahrrad unterscheidet sich vom Erwachsenenfahrrad natürlich in erster Linie durch seine Größe. Doch auch bei den Anbauteilen gibt es Unterschiede. Denn da Erwachsenenfahrräder grundsätzlich bauartbedingt mehr Platz haben, können umfangreichere Lichtsysteme verbaut werden. Ebenso wie anderes Fahrradzubehör.

Doch auch bei Kinderfahrrädern gibt es in der Regel genug Platz, um StVZO-konforme Beleuchtungen zu montieren. Zumindest ist das bei Fahrrädern für Kinder der Fall, die bereits selbständig am Straßenverkehr teilnehmen können. Fahrräder für Kleinkinder hingegen, verfügen kaum über Möglichkeiten für weiteres Zubehör. Denn sie fahren meist noch auf dem Bürgersteig.

Einen Unterschied zwischen der Beleuchtung für Erwachsene und für Kinder gibt es nicht. Die Lampen und Reflektoren, die bei Erwachsenenrädern eingesetzt werden, sind dieselben wie bei Kinderfahrrädern.

Fahrradbeleuchtung für Kinder: Akku oder Dynamo?

Eine lange Zeit musste die Energieversorgung für die Fahrradbeleuchtung ein fest verbauter Dynamo übernehmen. Akkubetriebene Beleuchtung war damals nur für Rennräder erlaubt. Heute sieht es anders aus. Denn seit einigen Jahren sind laut StVZO akkubetriebene Lichtsysteme auch bei „normalen“ Rädern im täglichen Gebrauch erlaubt. Alles in allem gibt es also dynamo- und akkubetriebene Beleuchtung fürs Fahrrad. Beide Varianten nehmen wir nachfolgend genauer unter die Lupe.

Beleuchtung am Kinderfahrrad
Variante Vorteil Nachteil
Akku Einfaches Montieren und Abnehmen Diebstahlrisiko und immer ans Aufladen denken
Dynamo Immer verfügbar und leichte Handhabung Nachrüsten aufwendiger und teurer

 

Beleuchtung mit Akku

Akkubetriebene Leuchten am Kinderfahrrad können Sie ganz einfach montieren und wieder abnehmen. Das macht ein Nachrüsten also sehr leicht möglich. Allerdings steigt damit das Diebstahlrisiko, da die Leuchte nicht fest am Rad montiert ist. Außerdem müssen Sie stets dafür sorgen, dass der Akku geladen ist. Dafür gibt es einen USB-Anschluss, mit dem Sie die Leuchte ohne Weiteres beispielsweise am Ladegerät Ihres Smartphones laden können.

Beleuchtung mit Dynamo

Fahrradbeleuchtung mit Dynamo müssen Sie nicht selbst aufladen, denn Strom ist immer vorhanden, wenn Sie fahren. Der Akku kann also nicht leer gehen. Und auch die Handhabung ist unkompliziert. Auf der anderen Seite funktioniert die Nachrüstung nicht so einfach, da mit einem neuen Dynamo auch immer ein neues Vorderrad montiert werden muss. Obwohl es nicht sehr schwierig ist, kostet das Ganze aber doch mindestens 40 Euro zuzüglich der Kosten für die Lampe.

Sind LED am Fahrrad erlaubt?

LED-Beleuchtung am Fahrrad ist nicht nur erlaubt, sondern auch empfehlenswert. Denn sie ist deutlich langlebiger und leuchtet die Umgebung auch besser aus – jedenfalls im Vergleich zur Alternative: Halogenbeleuchtung. Bei LED-Lampen können Sie meist die Lichtstärke selbst einstellen. Weiterer Vorteile: diese Art von Lampen benötigt weniger Energie als Halogenstrahler und die Lampen flackern nicht bei geringerer Stromversorgung. Allerdings sind LED-Lampen teurer als die Halogen-Varianten.

Wie viel kostet Beleuchtung fürs Kinderfahrrad?

Die Preisspanne, in der Fahrradbeleuchtung liegt, ist breit. Das ist von Vorteil, denn Sie haben eine große Auswahl an verschiedenen Modellen in unterschiedlichen Preisklassen von günstig bis High-End. Während es bereits ab 40 Euro gute Beleuchtungen zu kaufen gibt, geht der Preis bei hochwertigen Modellen in die Hunderte.

Beliebte Artikel
Kommentare
Kommentar hinzufügen
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht
 
 Kostenfreier Rückversand innerhalb Deutschland
 Versandkostenfreie und schnelle Lieferung1
 Daten- und Käuferschutz, sichere Zahlung mit SSL-Verschlüsselung
 Click & Collect-Service - online bestellen, im Laden abholen