E-Bike oder Pedelec: Der ultimative Vergleich und was Sie wissen müssen

E-Bike oder Pedelec: Der ultimative Vergleich und was Sie wissen müssen
Laden... 49 view(s)
E-Bike oder Pedelec: Der ultimative Vergleich und was Sie wissen müssen

Titelbild: cc by Himiway Bikes auf Unsplash

Inhaltsverzeichnis

 

Fahrrad fahren macht Spaß, keine Frage! Aber es kann auch anstrengend sein. Daher greifen immer mehr auf elektrische Unterstützung zurück. So lassen sich auch im Sommer schöne Ausflüge oder Erledigungen machen, ohne dass Sie ins Schwitzen kommen. Dafür stehen zwei Fahrradtypen zur Verfügung: das Pedelec und das E-Bike, das sich in aller Munde befindet. Doch was unterscheidet die beiden Fahrradarten voneinander und was sollten Sie beim Kauf beachten? Wir klären auf.

[Bild von zwei Personen, die auf einem E-Bike/Pedelec auf einer Straße fahren]

 

Was sind E-Bikes und Pedelecs?

Im Alltag wird kaum zwischen den beiden Begriffen E-Bike und Pedelec unterschieden. Dabei handelt es sich streng genommen um zwei verschiedene Fahrradtypen. Viele sprechen vom E-Bike, obwohl sie eigentlich das Pedelec meinen. Daher wagen wir einen Definitionsversuch beider Begriffe – E-Bike vs. Pedelec –, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Definition E-Bike

Das E-Bike ist ein Rad mit eigenständigem Motor. Es funktioniert auf Knopfdruck, auch ohne Tretunterstützung. Sie müssen also nicht treten, um voranzukommen, sondern können sich vollkommen auf die Motorleistung verlassen, von der Sie angetrieben werden. Damit gelten E-Bikes ab 6 km/h allerdings als Krafträder und sind entsprechend zulassungspflichtig. Mehr zu den gesetzlichen Regelungen erfahren Sie weiter unten.

Definition Pedelec

Der Begriff Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Hier werden Sie durch den Elektromotor nur dann unterstützt, wenn Sie auch in die Pedale treten. Die Unterstützung erfolgt bis zu 25 km/h. Somit sind Pedelecs nicht zulassungspflichtig. Der Vorteil ist zudem, dass Sie selbst entscheiden können, wie viel Unterstützung Sie möchten. Sie können sie sogar ausschalten und ganz auf die Motorunterstützung verzichten.

 

Welche Gemeinsamkeiten haben E-Bikes und Pedelecs?

Grundsätzlich handelt es sich bei beiden Arten um ein zweirädriges Gefährt, das dank Motor angetrieben wird. Wie wir schon gesehen haben, unterscheiden sie sich in der Art des Antriebs. Doch eine weitere Gemeinsamkeit verbindet das E-Bike mit dem Pedelec. Beide Fahrradtypen ähneln sich nämlich in ihrer Akkulaufzeit und Reichweite.

Wie hoch die Reichweite genau ist, lässt sich pauschal nicht beantworten, denn die Zahl hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Darunter der persönliche Fahrstil, das Gewicht des Fahrers bzw. der Fahrerin, die Außentemperatur sowie der verbaute Akku. Im Schnitt beträgt die Reichweite allerdings zwischen 50 und 100 Kilometer. Werfen Sie am besten einen Blick in die Herstellerangaben und rechnen Sie mit 50 Prozent der angegebenen Werte, denn die Räder werden selbstverständlich stets bei optimalen Bedingungen getestet und geben somit die maximale Reichweite an. Und auch, wenn der Hersteller bis zu 1.000 Ladezyklen angibt, ist bei einem modernen Lithium-Ionen-Akku eine Lebensdauer von 500 bis 700 Ladezyklen Standard. Das entspricht etwa 3 bis 5 Jahren.

 

Welche Unterschiede gibt es zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Die Akkulaufzeit und Reichweite sind zwar ähnlich, doch es gibt auch einige Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec, die wir uns im Folgenden genauer anschauen. Dazu zählen Motorunterstützung und Geschwindigkeit.

[Infografik zur Gegenüberstellung von E-Bikes und Pedelecs]

Motorunterstützung

Der wohl größte Unterschied ist die Unterstützung durch den Motor. Wie schon gesagt, ist beim Pedelec der Antrieb nur gegeben, sofern Sie auch in die Pedale treten. Dieses Treten wird dann vom Motor bis zu 25 km/h unterstützt. Allerdings können Sie selbst entscheiden, wie viel Motorunterstützung Sie möchten. Das E-Bike auf der anderen Seite funktioniert auf Knopfdruck und fährt also wie ein Mofa aus eigenem Antrieb, ohne dass Sie in die Pedale treten müssen.

Geschwindigkeit

Der Motor eines E-Bikes darf in Europa maximal 250 Watt haben. Das heißt, das Rad wird bis höchstens 25 km/h ganz ohne Muskelkraft unterstützt. Es gibt aber auch Modelle mit 500 Watt, die entsprechend eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen. Diese gelten dann aber als Kraftfahrzeuge, für die es entsprechend gesetzliche Regelungen gibt. Dazu gleich mehr.

Das Pedelec auf der anderen Seite fährt nicht von allein, sondern unterstützt lediglich den Fahrenden, der in die Pedale tritt. Es hat ebenfalls einen Motor mit maximal 250 Watt und bietet so eine Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Verkehrsrechtlich werden solche Pedelecs wie Fahrräder behandelt. Doch es gibt auch sogenannte S-Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen können. Auch diese gelten dann als Kleinkrafträder und werden entsprechend wie E-Bikes behandelt.

 

Gesetzliche Regelungen bei E-Bikes und Pedelecs

Vorschriften beim Pedelec

Für das herkömmliche Pedelec mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h ist weder ein Führerschein noch eine zusätzliche Versicherung oder ein Kennzeichen notwendig. Im Falle eines Schadens greift die private Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie aber vorab den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Auch ein Mindestalter für das Fahren des Pedelecs gibt es nicht. Allerdings wird empfohlen, Kinder bzw. Jugendliche erst ab 14 Jahren damit fahren zu lassen. Verkehrsrechtlich wird das Pedelec also wie ein Fahrrad behandelt. Eine Helmpflicht gibt es nicht, dennoch sollten Sie der Sicherheit halber stets einen geeigneten Helm tragen.

Verkehrsrechtliche Regeln beim S-Pedelec

Kaufen Sie sich allerdings ein S-Pedelec, also mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h, dann gelten andere Regeln. Denn dann wird das Gefährt als Kraftfahrzeug behandelt und es werden Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig. Außerdem gilt die Helmpflicht, wie auch beim Mofa, und sie dürfen sich damit nur auf der Fahrbahn fortbewegen. Radwege sind also tabu!

[Bild von einem S-Pedelec mit Kennzeichen]

Gesetzliche Regelungen für E-Bikes

E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h allein durch elektrischen Motor, also ohne Tretunterstützung, gelten rechtlich gesehen als Mofas. Das bedeutet: Helm, Fahrerlaubnis und Versicherungskennzeichen sind notwendig. E-Bikes mit 500-Watt-Motor erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und gelten damit als Kraftfahrzeuge. Daher gilt auch hier die Helmpflicht, Sie müssen über eine Fahrerlaubnis der Klasse AM und ein Versicherungskennzeichen verfügen. Zusätzlich dürfen Sie damit nur auf der Fahrbahn, also nicht auf Radwegen, fahren.

Weitere Vorschriften

Hier einige weitere wichtige gesetzliche Regelungen:

  • Das Mindestalter zum Fahren eines E-Bikes mit Motor bis 20 km/h liegt bei 15 Jahren.
  • Bei einer Geschwindigkeit von 20 bis 45 km/h ist ein AM-Führerschein erforderlich. Für dieses müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Bei E-Bikes und S-Pedelecs gilt eine Promillegrenze von 0,5. Bei Fahrrädern und Pedelecs liegt die Grenze bei 1,6 Promille.
  • Während beim E-Bike das Anbringen von Anhängern und der Transport von Kindern darin verboten ist, ist es beim Pedelec erlaubt.
  • Das Pedelec (bis 25 km/h) kann ohne Helm gefahren werden. Beim E-Bike ist ein Helm verpflichtend.


[Tabelle zur Gegenüberstellung der Vorschriften beim E-Bike, Pedelec und S-Pedelec (Helmpflicht, Radwegnutzung, Führerschein, Zulassungspflicht etc.)]

 

Entscheidungshilfe für die Wahl zwischen E-Bike und Pedelec

Die Auswahl an Herstellern und Modellen ist riesig. Das macht die Entscheidung für ein einziges Rad nicht gerade einfach. Daher möchten wir Ihnen einige Tipps an die Hand geben, um Ihre Wahl zu erleichtern. Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Wie hoch ist mein Budget? Die Preisspanne reicht von 3.500 bis hin zu 6.000 Euro.
  • Wie möchte ich das E-Bike bzw. Pedelec einsetzen? Kurze Stadtfahrten oder lange Touren?
  • Wie hoch ist die Reichweite? Diese Frage ist besonders wichtig, wenn Sie vorhaben, ausgiebige Ausflüge zu unternehmen.
  • Wie hoch ist die Akkukapazität? Diese liegt meist zwischen 350 und 500 Wh. Ein größerer Akku sorgt für eine größere Reichweite, ist aber auch teurer.
  • Wie gut sind Motorleistung und Drehmoment? Laut Gesetz darf der Motor maximal 250 Watt haben. Der Drehmoment liegt in der Regel zwischen 25 und 60 Nm. Möchten Sie auch bergauf gut unterstützt werden, dann sollte der Drehmoment mindestens 40 Nm betragen.
  • Welche Bremsen hat das Gefährt? Die meisten Hersteller setzen auf Scheibenbremsen, da diese auch bei Nässe besser greifen und somit mehr Sicherheit bieten.

Unternehmen Sie außerdem unbedingt eine Probefahrt, um verschiedene Modelle zu testen und ein Gefühl dafür zu bekommen, was Sie sich wünschen und was zu Ihnen und Ihrem persönlichen Einsatzzweck passt.

Kommentare
Kommentar hinzufügen
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht
 
 Kostenfreier Rückversand innerhalb Deutschland
 Versandkostenfreie und schnelle Lieferung1
 Daten- und Käuferschutz, sichere Zahlung mit SSL-Verschlüsselung
 Click & Collect-Service - online bestellen, im Laden abholen