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Klar, Fahrräder stehen für Flexibilität, Freiheit und Mobilität. Sicher und bequem von A nach B kommen und das wann man möchte. Wer allerdings eine Reise oder einen Ausflug weiter weg plant, der kommt – sofern er nicht mit dem Zug reist – um einen Fahrradträger nicht herum. Denn das Rad will ja auch an die Reise- oder Ausflugsdestination transportiert werden. Welche Arten von Fahrradträger es gibt und welche Vorschriften für Fahrradträger in Deutschland, aber auch in anderen Ländern gelten, das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Verschiedene Arten von Fahrradträgern
Ist Ihr Auto groß genug, besteht die Möglichkeit, das Rad auch im Innenraum des Fahrzeuges zu transportieren. Allerdings ist dies nur selten der Fall, da meist mehrere Personen gemeinsam reisen und auch noch Gepäck verstaut werden muss. Daher gehen wir im Folgenden nur auf diese beiden Arten von Fahrradträgern ein:
- Heckträger
- Dachträger
Heckträger
Den Heckträger montieren Sie, wie der Name schon verrät, am Heck des Autos. Dafür braucht das Auto eine Anhängerkupplung oder eine stabile Heckklappe, die vom Hersteller freigegeben wurde. Daran kann dann der Träger montiert werden. Falls der Heckträger die Rückleuchten verdeckt, ist eine Beleuchtungsanlage Pflicht. Beachten Sie bei Montage und Einsatz sowohl die Traglast des Fahrradträgers als auch die Stützlast der Anhängerkupplung. Insbesondere beim Transport schwerer Pedelecs und E-Bikes. Weitere Sicherheitshinweise sind in der Regel in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs und des Heckträgerherstellers zu finden.
Für die Befestigung des Fahrrades vor dem Transport, fixieren Sie den Rahmen an der Trägerstange und zurren Sie anschließend die Reifen mit Schlaufen fest. Zum Schluss wird das Rad zusätzlich mit Spanngurten gesichert. Anbauteile wie Transportkörbe, Luftpumpen und beim E-Bike der Akku, müssen entfernt werden, bevor die Fahrt losgeht.
Dachträger
Um einen Dachträger anbringen zu können, benötigt Ihr Wagen eine Dachreling oder ein Trägersystem, das vom Autohersteller empfohlen ist. Das Gewicht von Rad und Träger darf die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Schrauben Sie für die Montage den Fahrradrahmen am Träger fest und schnallen Sie die Räder fest.

Gibt es eine maximale Geschwindigkeit mit Fahrradträger?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung von Fahrradträgern. Denn es wird zum einen unterschieden, wo die Fahrräder platziert werden. Zum anderen spielt auch eine Rolle, wie viele Bikes befestigt werden und wie hoch die Gesamtlast ist. Denn meist gibt es eine genaue Angabe darüber, wie schwer die Zuladung sein darf – auf dem Dach- wie auch auf dem Heckträger. Auf die maximale Geschwindigkeit hat das aber keinen Effekt.
Allerdings gibt es eine Empfehlung für die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, die mit Fahrradträger unterwegs sind. Diese liegt laut ADAC Experten bei 120 km/h. Zudem geben viele Hersteller Richtwerte für die Nutzung ihrer Träger. Das liegt daran, dass sich der Luftwiderstand erhöht und das Kurven- und Bremsverhalten des Autos verschlechtert. Darüber hinaus empfiehlt es sich, ein paar Kilometer nach Fahrtantritt kurz zu stoppen und zu prüfen, ob das Bike noch fest an Ort und Stelle sitzt.
Maße des Fahrradträgers
Transportieren Sie Ihr Rad mit einem Heckträger, darf es nicht mehr als 20 cm auf jeder Seite – also insgesamt höchstens 40 cm – über das Fahrzeug hinausragen. Auto inkl. Räder dürfen dabei eine Breite von 2,55 cm nicht überschreiten. Soweit die Vorschriften bzgl. Fahrradträger in Deutschland. Wie es in einigen Ländern im europäischen Ausland aussieht, erfahren Sie weiter unten. Nach hinten darf der Träger höchstens 150 cm überstehen. Eine Kennzeichnung an den Seiten braucht es nicht. Doch es dürfen keine spitzen oder scharfen Kanten herausragen.
Vorschriften für Fahrradträger: Spielt das Gewicht eine Rolle?
Wie bereits kurz erwähnt, hängt das maximale Gewicht von der Anhängerkupplung oder der Reling ab – je nachdem, für welche Art von Träger Sie sich entscheiden. Wie hoch die Höchstlast ist, finden Sie in der Betriebserlaubnis oder beim jeweiligen Hersteller heraus. Wie viel Sie auf den Träger laden dürfen, steht in der Gebrauchsanweisung des Herstellers. Berücksichtigen Sie daneben auch die maximale Zuladung Ihres Fahrzeuges und die Belastungsgrenze von Anhängerkupplung oder Dachreling.
Übrigens: Wollen Sie Pedelecs oder E-Bikes transportieren, gibt es hierfür spezielle Fahrradträger mit erhöhter Zuladung. Denn E-Bikes sind grundsätzlich schwerer als Bikes ohne Motor.

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Was darf ich mit meinem Fahrradträger transportieren?
Grundsätzlich dienen Fahrradträger, wer hätte es gedacht, speziell für den Transport von Fahrrädern. Was Sie letzten Endes mit Ihrem Fahrradträger transportieren, bleibt Ihnen überlassen. Seien Sie sich allerdings darüber im Klaren, dass die Betriebserlaubnis nur für den eindeutig definierten Einsatzzweck – Transport von Fahrrädern – gilt und damit erlischt, sofern Sie etwas anderes damit transportieren. Darüber hinaus machen Sie sich dadurch auch strafbar. Der Transport anderer Gegenstände ist also nicht zu empfehlen.
Kennzeichen und Zulassung: Vorschriften für Fahrradträger in Deutschland
Fahrradträger benötigen zwar eine Betriebserlaubnis, eine extra Zulassung des Fahrradträgers ist aber nicht nötig. Diese ist nämlich meist schon in den mitgelieferten Unterlagen dabei. So können Sie sich auch sicher sein, dass der Fahrradträger alle wichtigen Eigenschaften der Straßenverkehrsordnung erfüllt. Ein zusätzliches Kennzeichen benötigen Sie nur dann, wenn Ihr Nummernschild oder Ihre Rücklichter nicht vollständig sichtbar sind.

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Das sollten Sie beim Kauf eines Fahrradträgers beachten
Bevor Sie sich einen Fahrradträger kaufen, sollten Sie die Stützlast Ihrer Anhängerkupplung bzw. Ihrer Dachreling ausfindig machen. Denn ist Fahrradträger und Fahrräder gemeinsam dürfen gewichtstechnisch nicht über dieser Grenze liegen. Während die maximale Last bei kleineren Autos meist 50 kg beträgt, liegt sie bei größeren Autos in der Regel bei mindestens 75 kg. Die zulässige Stützlast – Maximum Vertical Load – können Sie an einem metallenen Schild ablesen, das an der Anhängerkupplung befestigt ist.
Übrigens: Stützlast und Anhängelast sind nicht dasselbe! Während die Stützlast angibt, wie hoch der Gesamtdruck auf die Kupplung sein darf – also max. Gewicht von Träger und Fahrräder –, gibt die Anhängelast an, wie viel das Fahrzeug ziehen kann – beispielsweise auch Wohnwägen oder Anhänger. Bedenken Sie aber, dass ein Fahrradträger viel mehr auf der Anhängerkupplung lastet als ein Anhänger oder Wohnwagen, welcher nur hinterhergezogen wird.
Andere Länder, andere Vorschriften: Fahrradträger im Ausland
Im Großen und Ganzen sind die Regelungen im europäischen Ausland dieselben oder zumindest ähnlich. Doch es gibt einzelne Länder, in denen eine besondere Kennzeichnung notwendig ist, beispielsweise in Spanien und Italien durch eine rot-weiße Warntafel. Informieren Sie sich daher vor der Abreise genau über die geltenden Regelungen im jeweiligen Land und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, damit Sie sicher und den geltenden Vorschriften folgeleistend unterwegs sind.
| Land | Vorschriften |
|---|---|
| Österreich |
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| Frankreich |
|
| Italien |
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| Belgien |
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| Schweden |
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Tipps für den Einsatz eines Fahrradträgers
- Testen Sie jedes Trägersystem von einem Kauf einmal
- Heckträger sind generell leichter in der Montage und Beladung als Dachträger
- Anhängerkupplung vor der Montage des Fahrradträgers reinigen (für einen besseren Halt)
- Anbauteile wie Luftpumpe, Korb oder Akku bei E-Bikes entfernen
- Verwenden Sie bei Teilen aus Carbon Schaumstoff oder Isolierschaum zum Schutz
- Achtung beim Dachträger: Prüfen Sie vor der Einfahrt in Unterführungen, Tiefgaragen und Parkplätzen mit Sperrbalken die Höhe
- Kontaktstecker für die Stromversorgung regelmäßig mit säurefreier Vaseline schmieren
- Fahrräder dürfen nicht mehr als 20 cm auf jeder Seite herausragen
- Auto inkl. Fahrradträger und Fahrräder darf nicht breiter als 255 cm sein
- Berücksichtigen Sie die maximale Stützlast der Anhängerkupplung bzw. Dachreling sowie des Fahrradträgers
- Lichtbalken verwenden, sofern Rücklichter und Reflektoren nicht mehr sichtbar sind
- Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer bei Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen Pflicht
- Drittes Nummernschild anbringen, sofern das Nummernschild des Fahrzeugs nicht gut lesbar ist
- Informieren Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt über die dort geltenden Vorschriften bzgl. Fahrradträger