Lastenrad Förderung: Umweltfreundlich unterwegs mit staatlicher Unterstützung

Schwarzes E-Lastenrad mit Box vorne steht am Feldrand
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Lastenrad Förderung: Umweltfreundlich unterwegs mit staatlicher Unterstützung

Titelbild: CC by Robert Schwarz auf Unsplash

 

Lastenräder sind die perfekte Lösung für umweltbewusste Mobilität und vielseitige Transporte. Egal, ob im privaten Alltag oder für das Gewerbe. Doch der Anschaffungspreis ist oft hoch, gerade für Privatpersonen. Hier kommen Förderprogramme ins Spiel.

Bund, Länder und Kommunen unterstützen den Kauf von Lastenrädern, insbesondere von E-Lastenrädern, mit attraktiven Zuschüssen. So können Sie die Straßen nicht nur sauberer, sondern auch sicherer machen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen auf, welche Fördermöglichkeiten es gibt, wer Anspruch darauf hat und wie Sie die Förderung beantragen können.

Was genau umfasst die Förderung von Lastenrädern?

Die Förderung von Lastenrädern soll den Umstieg auf nachhaltige Mobilität erleichtern. Ziel ist es also, klimafreundliche Alternativen zu stärken. Dabei fördert der Staat in der Regel Lastenräder und E-Lastenräder, die für den Transport von Personen und Waren ausgelegt sind. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Vereine und Kommunen können von den Zuschüssen profitieren.

Die Höhe der Förderung variiert je nach Bundesland und Programm. Oftmals werden 20 bis 50 Prozent der Anschaffungskosten übernommen. Teilweise gibt es sogar feste Beträge, die unabhängig vom Kaufpreis ausgezahlt werden. Besonders hoch fällt die Förderung aus, wenn das Lastenrad einen E-Motor hat oder speziell für den gewerblichen Einsatz gedacht ist.

Eine Familie auf zwei Lastenraedern

Bild: CC by Mark Stosberg auf Unsplash

Zusätzlich können auch Zubehörteile gefördert werden, darunter Aufbauten oder Anhänger. Vorausgesetzt, sie sind für den Transport notwendig. Ziel ist es, eine erschwingliche Alternative zum Auto zu schaffen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Nicht gefördert werden S-Pedelecs, elektrisch angetriebene Räder und Anhänger, die in erster Linie für den Personentransport genutzt werden, genauso wie gebrauchte Lastenräder und Lastenanhänger.

Voraussetzungen und Antragsberechtigung für die Förderung

Die Förderung von Lastenrädern unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die je nach Programm, aber auch je nach Bundesland, variieren können. Meistens richtet sich die Förderung an Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen. Prüfen Sie also genau, welche Anforderungen für Sie gelten. Ein zentraler Punkt ist oft, dass das Lastenrad für umweltfreundliche Zwecke eingesetzt wird. Gewerbliche Nutzung, etwa Lieferdienste oder der Transport von Waren, wird häufig bevorzugt gefördert.

Einige Programme schließen jedoch auch die private Nutzung ein, wie für Familien. Für E-Lastenräder gilt oft, dass der Motor eine bestimmte Leistung nicht überschreiten darf. Auch das Vorhandensein einer Mindesttraglast, oft ab 120 Kilogramm, kann eine Bedingung sein. Zudem verlangen einige Förderprogramme, dass das Lastenrad beim Kauf fabrikneu und serienmäßig ist.

Lastenrad in einer Innenstadt abgestellt

Bild: CC by Marek Lumi auf Unsplash

Eine weitere Voraussetzung ist nicht selten, dass das Lastenrad mindestens für einen bestimmten Zeitraum genutzt wird, beispielsweise zwei Jahre. Der Weiterverkauf in diesem Zeitraum kann die Förderung ungültig machen.

Wer antragsberechtigt ist, variiert von Bundesland zu Bundesland. In manchen sind es nur Privatpersonen, in anderen nur gewerbliche Nutzer, in anderen beide. Genauso gibt es aber auch Bundesländer, die aktuell gar keine Förderung bieten. Darunter Berlin, Hamburg und Thüringen.

Um antragsberechtigt zu sein, müssen Sie meist einen Hauptwohnsitz oder Firmensitz in der Region haben, die das Förderprogramm anbietet. Darüber hinaus benötigen Sie oft einen Kostenvoranschlag oder Kaufnachweis, um die Förderung zu beantragen. Informieren Sie sich vorab im Detail über verschiedene Programme und die darin enthaltenen Förderbedingungen.

Förderung je nach Bundesland

Die Lastenrad Förderung unterscheidet sich je nach Bundesland. Viele Bundesländer und Kommunen bieten Programme mit Zuschüssen für Lastenräder und E-Lastenräder an. Hier ein Überblick:

  • Baden-Württemberg: Gefördert werden E-Lastenräder und Lastenanhänger mit E-Antrieb mit einem Zuschuss von 25 % (max. 2.500 Euro).
  • Bayern bietet aktuell nur kommunale Förderprogramme.
  • Brandenburg: Gefördert werden E-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb sowie Fahrradanhänger bis 4.000 Euro.
  • Bremen: Förderung von E-Lastenrädern, Lastenrädern ohne E-Antrieb und Anhänger mit sowie ohne E-Antrieb bis 1.000 Euro.
  • Hessen: E-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb und Lastenanhänger erhalten eine Förderung bis 1.000 Euro.
  • Niedersachsen: Die Förderung umfasst E-Lastenräder und Lastenräder ohne E-Antrieb bis 800 Euro, ist aber aktuell ausgeschöpft.
  • Nordrhein-Westfahlen: Sie erhalten eine Förderung beim Kauf von E-Lastenrädern, die bis zu 4.200 Euro beträgt.
  • Saarland: Beim Kauf von E-Lastenrädern und Lastenrädern ohne E-Antrieb erhalten Sie eine Förderung von bis zu 1.000 Euro.
  • Sachsen: E-Lastenräder und Lastenräder ohne E-Antrieb werden mit einem Betrag von bis zu 1.500 Euro gefördert.

In einigen Bundesländern sind aktuell keine Förderprogramme verfügbar. Dazu gehören Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Wie hoch ist die Förderung von E-Lasterädern?

Die Förderung von E-Lastenrädern ist oft besonders attraktiv, da sie nachhaltige Mobilität unterstützt. Die Höhe der Förderung variiert je nach Bundesland und Programm. Häufig werden 20 bis 50 Prozent der Anschaffungskosten übernommen, teilweise mit einem festen Höchstbetrag. So übernimmt beispielsweise das Verkehrsministerium dank einer Landesinitiative in Baden-Württemberg 25 Prozent, wenn Sie eines der folgenden Vehikel kaufen oder leasen:

  • ein neues E-Lastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e
  • ein E-Lastenrad mit Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren, Material- oder Personentransport
  • einen neuen E-Lastenanhänger für Fahrräder

In Baden-Württemberg werden Lastenräder also mit 25 Prozent, aber mit einem Höchstbetrag von 2.500 Euro pro Rad gefördert. Am höchsten ist der Maximalbetrag der Förderung in Nordrhein-Westfahlen mit bis zu 4.200 Euro, gefolgt von Brandenburg mit bis zu 4.000 Euro pro Rad. Am geringsten ist der Höchstbetrag in Niedersachsen mit 800 Euro.

Antrag stellen leicht gemacht: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Bundesweit gibt es verschiedene Förderprogramme für Lastenräder, die sich je nach Zielgruppe und Verwendungszweck unterscheiden. Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen können von den Zuschüssen profitieren, besonders für elektrisch betriebene Lastenräder. Die Beantragung der Förderung läuft jedoch nicht überall gleich ab. Je nach Programm gibt es unterschiedliche Anforderungen und Schritte. In der folgenden Anleitung zeigen wir Ihnen den Prozess der Beantragung anhand der Förderung in Baden-Württemberg.

  1. Antrag stellen: Füllen Sie den Antrag bei der L-Bank aus und reichen Sie ihn aus. Achtung: Für jedes E-Lastenrad benötigen Sie einen separaten Antrag.
  2. Bearbeitung abwarten: L-Bank prüft den Antrag und übermittelt, sofern er für positiv befunden wurde, einen Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.
  3. E-Lastenrad bestellen: Nun kaufen Sie sich das Modell ihrer Wahl (bis zu 20 Stück).
  4. Dokumente einreichen: Übermitteln Sie den Verwendungsnachweis, Kaufvertrag und Zahlungsnachweis für das geförderte E-Lastenrad an die L-Bank.
  5. Überweisung erhalten: Schließlich überweist Ihnen die L-Bank die Fördersumme.

Lastenrad für Privatpersonen: Vorteile im Überblick

Ein Lastenrad bietet Privatpersonen zahlreiche Vorteile. Nicht zuletzt ist es eine nachhaltige Alternative zum Auto. Nein, es bietet auch großzügigen Stauraum und eignet sich daher ideal für den Transport von Einkäufen, Gepäck oder sogar Kindern. Vor allem in der Stadt ermöglicht es eine schnelle flexible Mobilität, da Sie Staus vermeiden und oft direkt vor Ihrer Tür parken können.

Lastenräder sind umweltfreundlich, da sie weder CO2-Emissionen noch Lärm verursachen. Weiter tragen sie aktiv zur Reduzierung von Verkehr und Luftverschmutzung bei. Elektrisch unterstützte Modelle erleichtern zudem das Fahren bei schweren Lasten oder auf längeren Strecken. Und das Fahren hält Sie trotzdem fit.

Für Familien mit Kindern bietet das Lastenrad eine sichere und komfortable Transportlösung. Kindern können in speziellen Sitzen oder Kabinen mitfahren und sind dabei vor Wind und Wetter geschützt. Auch für Ausflüge und Touren mit den Kleinen ist das Lastenrad eine praktische Wahl. Es kann nämlich Fahrradtaschen und Zubehör mühelos verstauen.

Eine Lastenrad Förderung lohnt sich besonders für Personen, die auf nachhaltige Mobilität umsteigen möchten, aber vor den Anschaffungskosten zurückschrecken. Mit den attraktiven Zuschüssen von Bund, Ländern oder Kommunen wird der Kauf eines Lastenrads deutlich erschwinglicher, insbesondere bei elektrisch betriebenen Modellen.

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