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Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 120.000 Fahrräder gestohlen. Die meisten davon laut polizeilicher Kriminalstatistik von 2016 in den nördlichen Bundesländern wie Bremen, Hamburg und Berlin. Während einige Vehikel Gelegenheitsdieben in die Hände fallen, gibt es auch professionelle Banden, die systematisch vorgehen und die geklauten Fahrräder teilweise sogar ins Ausland verschiffen. Obwohl die Chance auf Wiederbeschaffung in solchen Fällen eher gering ausfällt, schauen wir uns im Folgenden an, was bei einem Fahrraddiebstahl zu tun ist, wer den Schaden zahlt und was beim Kauf von gebrauchten Rädern zu beachten ist. Außerdem teilen wir die besten Tipps zur Diebstahlsicherung beim Fahrrad.
Fahrrad geklaut - Was tun? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Trotz der Sicherung mit einem Schloss kann es passieren, dass das eigene Fahrrad gestohlen wird. Da viele nicht wissen, wie sie in diesem Fall vorgehen müssen, geben wir Ihnen eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Orientierung:
- Diebstahl bei der Polizei melden
- Meldung bei der Versicherung
- Im Fundbüro nachfragen
- Ggf. selbständige Suche bei Fahrraddiebstahl

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Diebstahl bei der Polizei melden
Im ersten Schritt sollten Sie den Diebstahl der Polizei melden. Und das, am besten innerhalb der ersten 48 Stunden. Dies ist persönlich in der nächsten Polizeidienststelle, der Dienststelle am Heimatort oder aber online möglich. Wichtig sind Angaben zur Versicherung des Fahrrads, darüber, wo das Rad abgestellt wurde und wann es mit welchem Schloss gesichert wurde.
Verfügen Sie über einen Fahrradpass, kann dieser sehr hilfreich bei der Suche sein und die Chancen auf Wiederbeschaffung deutlich erhöhen. Darin enthalten sind alle wichtigen Informationen wie Marke, Modell und Farbe, aber auch die Rahmennummer und Codierung sowie ein Bild des Gefährts. Die Fahrradpass-App kann kostenlos im App Store bzw. Google Play Store heruntergeladen werden. Darüber hinaus sollten Sie einen Eigentumsnachweis erbringen können, am besten durch den Kaufvertrag oder die Rechnung.
Hier ein Überblick über die relevanten Informationen und Dokumente, die die Polizei benötigt:
- Angaben zur Versicherung
- Wo wurde das Rad abgestellt? Wann und mit welchem Schloss wurde es gesichert?
- Fahrradpass inkl. relevanter Informationen, Bild, Rahmennummer und Codierung
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag oder Rechnung)

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Meldung bei der Versicherung
Aufgrund der hohen Zahl an Fahrraddiebstählen ist die Versicherung ein heikles Thema. Denn je nach Versicherer kann es sein, dass bestimmte Anforderungen an das Fahrradschloss gestellt werden oder die Verträge eine sogenannte Nachtzeitklausel enthalten. Demnach sind Räder, die zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen werden, nicht vor Diebstahl geschützt.
Einige Versicherer gehen noch einen Schritt weiter und schließen Fahrräder gänzlich von der Hausratversicherung aus. Anstelle dieser werden spezielle Fahrradversicherungen angeboten, die neben Diebstahl auch Reparaturkosten oder Unfälle zahlen.
Ist Ihr Rad über die Hausratversicherung abgesichert, sollten Sie den Fahrraddiebstahl nach der Anzeige bei der Polizei schnellstmöglich beim Versicherer melden. Warten Sie zu lange, besteht die Möglichkeit, dass eine Kostenübernahme abgelehnt wird. Halten Sie auch hierfür alle Daten parat. Dazu zählen:
- Anzeigennummer der Polizei
- Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag oder Rechnung
- Fahrradpass
- Nachweis über ausreichende Sicherung des Vehikels
Sofern das Rad nicht innerhalb von drei Wochen wieder auftaucht und die Versicherungsbedingungen erfüllt sind, übernimmt die Versicherung in der Regel den Schaden.
Im Fundbüro nachfragen
Auch die Nachfrage beim Fundbüro kann hilfreich sein. Denn häufig werden Räder nur gestohlen, um schneller ans Ziel zu gelangen, und anschließend in der Nähe abgestellt oder ggf. wieder an den ursprünglichen Abstellort zurückgebracht. Aufmerksame Passanten könnten das Rad entsprechend zum Fundbüro bringen. Fragen kostet nichts und ein Versuch ist es wert. Darüber hinaus verlangen einige Versicherer auch einen Nachweis darüber, dass das Rad dort nicht abgegeben wurde.

Selbständige Suche bei Fahrraddiebstahl
Aus demselben Grund lohnt sich auch die selbstständige Suche nach dem eigenen Fahrrad. Der Dieb könnte es nur genutzt haben, um schnell an sein Ziel zu kommen und nun steht es einige hundert Meter weiter. Besonders beliebt als Abstellort sind Bahnhöfe, Bushaltestellen, Schulen und zentrale öffentliche Plätze in der Nähe. Auch Zettel an Laternen oder Bäumen nahe des Tatorts können die Suche unterstützen.
Werfen Sie außerdem hin und wieder einen Blick in Gebrauchtbörsen im Internet. Denn einige Diebe möchten nicht nur von A nach B kommen, sondern Geld mit dem gestohlenen Fahrrad machen und bieten es entsprechend zum Verkauf an. Wer sich noch weiter in der Suche engagieren möchte, der kann sein Glück auch in Foren oder auf sozialen Medien wie Facebook versuchen. Internetseiten wie radklau.org oder fahrrad-gestohlen.de helfen Ihnen darüber hinaus, eine größere Aufmerksamkeit zu erlangen.
Fahrrad taucht nach Diebstahl wieder auf - Was tun?
Taucht das Rad innerhalb der nächsten Wochen wieder auf, muss dies zum einen der Polizei und zum anderen der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden. Tun Sie das nicht, kann Ihnen Versicherungsbetrug nachgesagt werden. Im Falle von Beschädigungen oder fehlender Teile, müssen die Leistungsansprüche mit der Versicherung geklärt werden. Ärgerlich, aber wahr: Die Versicherung greift generell nur bei Schäden, die in Verbindung mit Diebstahl entstanden sind. Vandalismus-Schäden hingegen werden häufig nicht übernommen.
Achtung beim Kauf von gebrauchten Rädern
Ein neues Rad kann sich nicht jeder leisten. Solche kosten nämlich nicht selten mehrere hundert Euro aufwärts. Daher ist der Markt an gebrauchten Fahrrädern sehr beliebt. Allerdings sollten Sie einige Punkte berücksichtigen, um sicherzugehen, dass Sie nicht ein gestohlenes Fahrrad erwerben. Denn zum einen machen Sie sich strafbar, wenn Sie ein Fahrrad kaufen, von dem Sie wissen, dass es gestohlen ist.
Zum anderen haben Sie auch ein Problem, wenn Sie nichts von einem Diebstahl wissen. Nach deutschem Recht ist es nämlich nicht möglich, Eigentum an einer gestohlenen Sache zu erwerben. Das heißt, Sie zahlen den Preis, Eigentümer bleibt aber weiterhin der Bestohlene und Ihr Geld erhalten Sie nicht zurück.
Wie lässt sich so ein Fall also verhindern? Zunächst gilt es vorsichtig zu sein, wenn Fahrräder extrem günstig angeboten werden. Lassen Sie sich sowohl den Ausweis des Verkäufers als auch einen Eigentumsnachweis zeigen. Achten Sie darüber hinaus darauf, dass die Seriennummer zu erkennen ist. Einige Diebe machen diese nämlich unkenntlich, sodass ein Diebstahl nicht direkt nachgewiesen werden kann.

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Die besten Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl
Die Diebstahlsicherung beim Fahrrad ist grundlegend. Dafür zeigen wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Tipps:
Hochwertiges Schloss
Zuallererst und am offensichtlichsten: ein hochwertiges Schloss. Obwohl sich einige Fahrraddiebe auch von einem Schloss nicht abschrecken lassen, sollten Sie es ihnen so schwer wie nur möglich machen. Gut dafür eignen sich Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Ein Rahmenschloss mag zwar preiswerter sein, ist aber gleichzeitig weniger sicher. Greifen Sie beim Kauf eines Schlosses also lieber ein bisschen tiefer in die Tasche und verhindern Sie so im besten Fall einen Diebstahl.
Anschließen statt abschließen
Im nächsten Schritt sollten Sie stets darauf achten, dass Ihr Rad nicht nur abgeschlossen, sondern angeschlossen ist. Was der Unterschied ist? Ganz einfach: Selbst das beste Schloss kann Ihr Rad nicht vor Diebstahl schützen, wenn es einfach davon getragen oder in einen Transporter geladen werden kann. Schließen Sie Ihr Fahrrad entsprechend am besten an einem festen Gegenstand wie einem Laternenpfahl, einem Zaun oder einem Fahrradständer an. Im Idealfall ketten Sie nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mit an. Wer einen Schritt weitergehen möchte, der sichert sein Fahrrad immer doppelt und möglichst mit unterschiedlichen Schlosssystemen.
Teure Komponenten entfernen
Des Weiteren können Sie die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls erheblich verringern, indem Sie teure Komponenten wie Fahrradcomputer, Fahrradtaschen, Sattel und Akkus bei E-Bikes wenn möglich entfernen und sicher verwahren. Insbesondere, wenn es sich um Markenprodukte handelt.

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Lage, Lage, Lage
Besonders beliebt bei Fahrraddieben sind dunkle und schlecht einsehbare Ecken. Daher schließen Sie Ihr Vehikel wenn möglich an belebten, gut einsehbaren Orten ab, um dem Täter den Vorteil der Anonymität zu nehmen. Besser noch: in abgesperrten Tiefgaragen, Treppenhäusern, Höfen oder Fahrradkellern. Und sichern Sie Ihr Fahrrad immer und überall: Auch dann, wenn Sie nur kurz beim Bäcker sind.
GPS-Tracker nutzen
Auch ein GPS-Tracker ist eine erfolgversprechende Maßnahme gegen Fahrraddiebstahl. So können Sie den Standort mit dem Smartphone verfolgen und die Chancen auf Wiedererlangung erhöhen. Dabei werden Sie mittels Bewegungsalarm in der App darüber informiert, wenn jemand das Rad unbefugt bewegt. Ein GPS-Tracker lässt sich grundsätzlich an jedem Fahrrad anbringen - unabhängig von Fahrradtyp und Modell.
Wer zahlt den Schaden beim Fahrraddiebstahl?
Allgemein gilt: Die Versicherung greift nur dann, wenn Anzeige erstattet wurde. Zudem kommt es darauf an, ob und unter welchen Voraussetzungen das Rad versichert ist. Es gehört, ebenso wie Möbel und technische Geräte, zu den beweglichen Dingen im Hausrat. Bei einigen Versicherern ist das Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert.
Die Bedingungen unterscheiden sich aber von Unternehmen zu Unternehmen. Während einige nur greifen, sofern das Gefährt direkt aus der Wohnung oder einem abgeschlossenen Raum wie Keller oder Garage entwendet wird, zahlen andere Versicherer auch dann, wenn das Fahrrad aus dem Fahrradkeller oder Garten gestohlen wird - solange es angeschlossen ist.
Wird das Rad hingegen auf der Straße geklaut, kommt die Hausratversicherung in der Regel nicht dafür auf. Stattdessen bieten einige Versicherer spezielle Fahrradversicherungen. Eine solche lohnt sich besonders dann, wenn Sie Ihr teures Rad schützen wollen, aber keine Hausratversicherung haben. In diesem Fall ist Ihr Fahrrad nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Unfällen und Schäden durch Vandalismus abgesichert.