Titelbild: CC by Viktor Bystrov auf Unsplash
Inhaltsverzeichnis
Wer eine Fahrradtour plant, der darf einige Dinge nicht vergessen: zum Beispiel eine Trinkflasche, eine Fahrradpumpe und einen Fahrradhelm. Während letzterer für einige zur Grundausstattung gehört, ist er für andere eher ein unerwünschtes Accessoire beim Radfahren. Doch wie sieht es das Gesetz? Gibt es eine Helmpflicht beim Fahrrad? Was sind die Vor- und Nachteile beim Tragen eines Helms? Und wie sieht es in anderen Ländern aus? Diese und weitere Fragen beantwortet dieser Artikel.
[Bild von einer Familie mit Fahrradhelmen auf einer Fahrradtour]
Bedeutung eines Fahrradhelms beim Radfahren
Bekanntermaßen sorgt der Fahrradhelm bei Unfällen vor Hirnverletzungen bis hin zu weiteren tödlichen Kopfverletzungen. Entsprechend empfehlen sowohl die Bundesregierung als auch andere öffentliche Stellen das Tragen eines Fahrradhelms. Das gilt auch für Kinder, unabhängig davon, ob sie noch im Fahrradanhänger bzw. Kindersitz mitfahren oder selbst in die Pedale treten.
Rechtslage in Deutschland: Gibt es eine Fahrradhelmpflicht?
In Deutschland gibt es aktuell kein rechtlich verpflichtendes Gesetz zur Fahrradhelmpflicht. Entsprechend gibt es auch keinen Eintrag im Bußgeldkatalog. Das liegt in erster Linie daran, dass der Helm allein Fahrradunfälle nicht direkt verhindern kann. Stattdessen würde eine Helmpflicht einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen. Das gilt übrigens auch für Kinder – egal, ob sie sich im Anhänger bzw. Kindersitz befinden oder selbst fahren. Darüber hinaus würde eine Fahrradhelmpflicht viele Menschen wohl eher vom Radfahren abhalten, was den aktuellen Trend zu mehr Radverkehr beeinträchtigen würde.
[Bild von einem Kleinkind auf einem Kinderfahrrad ohne Fahrradhelm]
Fahrradunfälle: Das sagt die Statistik
Die Zahl der Toten durch Fahrradunfälle hat in den vergangenen zehn Jahren keine wesentliche Veränderung verzeichnet und lag konstant bei etwa 400. Im Jahr 2021 wurden 83.753 Fahrradunfälle mit Personenschaden registriert, 372 davon waren tödlich. Die Statistik sieht wie folgt aus:
Klassisches Fahrrad |
Pedelec |
|
Beteiligte |
66.708 Ca. 80% |
17.045 Ca. 20% |
Todesfälle |
241 Ca. 65% |
131 Ca. 35% |
Todesfälle im Verhältnis zur Unfallzahl |
0,3% |
0,7% |
Das zeigt: Zwar ist die Zahl der Unfälle mit Pedelecs deutlich geringer, was vermutlich auf die geringere Anzahl an Pedelecs im Straßenverkehr zurückzuführen ist. Jedoch ist der Anteil der Todesfälle im Verhältnis zur Unfallzahl mehr als doppelt so hoch. Die Zahl der mit Pedelecs Verunglückten stieg von 2014 bis 2021 auf fast das Achtfache. Unfälle mit elektrischen Rädern gehen also häufiger tödlich aus als mit klassischen Zweirädern.
Anzumerken ist dabei aber auch das Alter. Denn verletzte oder getötete Pedelec-Fahrende waren im Schnitt 55 Jahre alt. Auf dem herkömmlichen Rad ist der Verletzte oder Getötete durchschnittlich 41 Jahre alt. Bei älteren Menschen ist immerhin auch die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung bei einem Sturz höher.
[Bild von einem Fahrrad, das auf einer Straße liegt als Symbol für einen Fahrradunfall]
Entwicklung der Helmtragequote
Wie die Unfallquote ist auch die Zahl der Helmtragenden in den letzten Jahren gestiegen. Am höchsten war die Quote mit 76,6 % unter den Kindern von sechs bis zehn Jahren. Am geringsten lag sie mit 20,8 % bei der Gruppe der 17- bis 21-Jährigen und damit deutlich unter dem Durchschnitt von 31,7 %. Dieser ist im Vergleich zum Vorjahr (26,2 %) um 5,5 % gestiegen. Dennoch bedeutet dies, dass im Schnitt nur einer von drei Fahrradfahrenden einen Helm trägt. Es ist also noch Luft nach oben.
[Diagramm mit der Entwicklung der Helmtragequote]
Helmpflicht-Debatte: Argumente für und gegen eine Helmpflicht
In der Helmpflicht-Debatte werden die folgenden Argumenten für und gegen eine Fahrradhelmpflicht diskutiert:
Das spricht für eine Helmpflicht |
Das spricht gegen eine Helmpflicht |
|
|
Fahrradunfall ohne Helm: Zahlt die Versicherung?
In Deutschland gibt es, wie gesagt, keine Fahrradhelmpflicht. Entsprechend spielt es rechtlich bei einem Unfall keine Rolle, ob Sie einen Helm tragen oder nicht. Bei einem Unfall ohne Fahrradhelm trifft den Radfahrer also kein Mitverschulden an einer Kopfverletzung.
Faktoren, die einen Einfluss auf die Schuldfrage und für die Versicherung haben, sind aber zum Beispiel die Verwendung von Kopfhörern, das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit, das Vergessen von Abbiegehinweisen, das Fahren auf der falschen Fahrbahnseite und Alkoholkonsum. Diese Aspekte können von der gegnerischen Versicherung also gegen Sie verwendet werden.
Versicherungslage bei Radsportlern
Anders sieht die Rechts- und Versicherungslage bei einem Fahrradunfall ohne Helm aus, wenn es um sportlich Ambitionierte geht. Denn geht es um Schnelligkeit, besteht ein höheres Gefährdungspotenzial. Darunter beispielsweise beim Fahren von Rennrädern auf der Straße und Mountainbikes im Gelände. Hier ist das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen. Denn kommt es hier zu einem Unfall mit Kopfverletzung, kann den Fahrer bzw. die Fahrerin eine Mitschuld treffen. Und das kann mit Kürzungen der Schadensersatzansprüche durch die Versicherung einhergehen.
[Bild von einem Rennradfahrer mit einem Fahrradhelm auf einer Straße]
Helmpflicht auf dem E-Bike und Pedelec
Für E-Bikes und Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h unterstützen, gibt es ebenso keine Fahrradhelmpflicht, da diese verkehrsrechtlich als Fahrrad zählen. Anders sieht es bei schnellen Pedelecs, sogenannten S-Pedelecs, aus. Diese unterstützen nämlich bis zu 45 km/h und zählen damit laut StVO nicht mehr als Fahrräder, sondern als Krafträder. Und das Gesetz besagt, dass Fahrende solcher Krafträdern mit Motorantrieb einen geeigneten Helm tragen müssen. Dasselbe gilt für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung diese Geschwindigkeiten erreichen können.
[Bild von einer Person mit Fahrradhelm auf einem S-Pedelec]
Fahrradhelmpflicht in anderen Ländern
Haben Sie vor, im Urlaub Fahrrad zu fahren, sollten Sie sich auch über die Regelungen in der Zielregion informieren. In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Fahrradfahrende. In den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Niederlande sieht es ähnlich aus und Sie müssen als Erwachsener keinen Helm tragen. In Österreich und Tschechien hingegen ist das Tragen eines Helms für Kinder Pflicht.
In Malta und Finnland gibt es eine generelle Helmpflicht, ebenso wie in Australien, Neuseeland und Südafrika. In der Slowakei und Spanien gibt es eine Fahrradhelmpflicht für alle Radler außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Regelungen in Bezug auf E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs unterscheiden sich je nach Land. So reicht beispielsweise in Italien und Frankreich ein üblicher Fahrradhelm beim Fahren eines S-Pedelecs nicht aus. Stattdessen benötigen Sie einen Motorradhelm. In Kroatien und Spanien wiederum gilt die Helmpflicht bei E-Bikes nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.
[Tabelle mit Regelungen zur Fahrradhelmpflicht in ausgewählten Ländern für Erwachsene und Kinder]
Fazit
- Das Tragen eines Fahrradhelms ist einfach und schützt vor Unfällen und Verletzungen
- In Deutschland gibt es laut Gesetz keine Fahrradhelmpflicht, weder für Kinder noch für E-Bike-Fahrer
- Kontrollen sind nur schwer umsetzbar und eine Helmpflicht würde den Trend zu mehr Radverkehr beeinträchtigen
- Das Tragen eines Helms ist dennoch ratsam, da somit die Sichtbarkeit im Straßenverkehr verbessert und Unfälle vermieden werden
- Die Helmtragequote entwickelt sich positiv
- Beim Fahren eines S-Pedelecs, das bis zu 45 km/h unterstützt, müssen Sie einen geeigneten Helm tragen