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Wer eine längere Fahrradtour plant, muss nicht unbedingt die gesamte Strecke auf zwei zurücklegen. Mit der Bahn lassen sich größere Entfernungen bequem überbrücken und neue Regionen mit dem Fahrrad erkunden. Auch im Alltag kann die Kombination aus Fahrrad und Zug praktisch sein.
Je nachdem, ob Sie mit Regionalbahn, ICE, IC oder EC unterwegs sind, gelten allerdings unterschiedliche Regeln. Auch bei Tickets und Reservierungen gibt es einiges zu beachten. Mit der richtigen Vorbereitung kommen Sie dennoch entspannt mit Fahrrad und Bahn ans Ziel.
Darf man ein Fahrrad im Zug mitnehmen?
Grundsätzlich können in vielen Zügen mitgenommen werden. Wie genau die Fahrradmitnahme geregelt ist, hängt jedoch von der Verbindung und dem jeweiligen Zug ab.
In vielen Nahverkehrszügen wie RE, RB und S-Bahn stehen Mehrzweckbereiche für Fahrräder zur Verfügung. Im Fernverkehr ist die Mitnahme unter anderem in IC- und EC-Zügen sowie auf ausgewählten ICE-Verbindungen möglich.
Informieren Sie sich deshalb vor jeder Fahrt über die Bedingungen Ihrer konkreten Verbindung. Das gilt besonders im Nahverkehr, da Verkehrsverbünde eigene Tarife und Sperrzeiten festlegen können.
Regeln zur Fahrradmitnahme im Zug
Ob Sie eine Fahrradkarte benötigen, einen Stellplatz reservieren müssen oder Ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen dürfen, hängt vor allem davon ab, mit welchem Zug Sie unterwegs sind.
Fahrradmitnahme im Nahverkehr
Wer sein Fahrrad in Regionalbahn, Regionalexpress oder S-Bahn mitnehmen möchte, findet in vielen Zügen entsprechend gekennzeichnete Mehrzweckbereiche.
Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Fahrradmitnahme gibt es im Nahverkehr allerdings nicht. Je nach Bundesland und Verkehrsverbund kann die Mitnahme kostenlos sein oder ein zusätzliches Fahrradticket erfordern. Teilweise gelten außerdem Sperrzeiten, beispielsweise während des Berufsverkehrs.
Fahrradstellplätze können im Nahverkehr bei der Deutschen Bahn nicht reserviert werden. Ist der Zug beziehungsweise der Mehrzweckbereich bereits voll, kann es deshalb passieren, dass Sie auf einen späteren Zug ausweichen müssen.
Unser Tipp: Vermeiden Sie nach Möglichkeit besonders stark ausgelastete Zeiten. An Wochenenden, Feiertagen und in den Sommermonaten können auf beliebten Ausflugsstrecken viele Fahrräder unterwegs sein.

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Fahrradmitnahme im Fernverkehr
Im Fernverkehr benötigen Sie bei der Deutschen Bahn für ein nicht zusammengeklapptes Fahrrad eine Fahrradkarte und eine Stellplatzreservierung.
Die Zahl der Fahrradstellplätze ist begrenzt. Besonders für Wochenenden, Feiertage und die Ferienzeit sollten Sie deshalb möglichst früh buchen.
Fahrräder können unter anderem in IC- und EC-Zügen sowie in ausgewählten ICE-Zügen mitgenommen werden. Nicht jeder ICE verfügt über Fahrradstellplätze. Bei der Verbindungssuche der Deutschen Bahn können Sie gezielt nach Verbindungen suchen, bei denen eine Fahrradmitnahme möglich ist.
Fahrradmitnahme mit dem Deutschland-Ticket
Das Deutschland-Ticket bedeutet nicht automatisch, dass auch Ihr Fahrrad kostenlos mitfahren darf. Ob Sie eine zusätzliche Fahrradkarte benötigen, richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds beziehungsweise Landestarifs.
Ist die Fahrradmitnahme auf Ihrer Strecke kostenlos, können Sie das Fahrrad entsprechend auch mit Deutschland-Ticket ohne zusätzliches Fahrradticket mitnehmen. Andernfalls benötigen Sie ein passendes Fahrradticket. Auch mögliche Sperrzeiten gelten weiterhin.
E-Bike und Faltrad im Zug
Nicht nur klassische Fahrräder können mit der Bahn transportiert werden. Auch und dürfen grundsätzlich mit – allerdings gibt es einige Besonderheiten.
E-Bike im Zug mitnehmen
Ein handelsübliches Pedelec mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h kann grundsätzlich in geeigneten Zügen mitgenommen werden. Für die Fahrradmitnahme gelten dabei im Wesentlichen dieselben Regeln wie für ein herkömmliches Fahrrad.
Beachten Sie allerdings das höhere Gewicht. Besonders beim Ein- und Aussteigen oder an Bahnhöfen ohne Aufzug kann ein schweres E-Bike schnell unhandlich werden. Nehmen Sie schwere Fahrradtaschen deshalb möglichst vor dem Einsteigen ab.
Faltrad im Zug mitnehmen
Ein vollständig zusammengeklapptes Faltrad kann bei der Deutschen Bahn kostenlos als Handgepäck mitgenommen werden. Eine Fahrradkarte und eine Stellplatzreservierung sind dann nicht erforderlich.
Das Faltrad muss so untergebracht werden, dass Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen frei bleiben. Eine Transporttasche kann das Tragen und Verstauen zusätzlich erleichtern.
Praktische Tipps für die Zugfahrt mit Fahrrad
Eine gute Vorbereitung macht die Reise mit Fahrrad und Bahn deutlich entspannter. Prüfen Sie bereits vor der Abfahrt, ob die Fahrradmitnahme in allen Zügen Ihrer Verbindung möglich ist und welche Tickets Sie benötigen.
Im Fernverkehr sollten Sie Ihren Stellplatz frühzeitig reservieren. Im Nahverkehr lohnt es sich dagegen, mögliche Sperrzeiten und die erwartete Auslastung zu berücksichtigen.
Fahrrad sicher unterbringen
Stellen Sie Ihr Fahrrad in den dafür vorgesehenen Bereichen ab und achten Sie darauf, Gänge, Türen und Fluchtwege freizuhalten.
Größere Fahrradtaschen sollten Sie möglichst abnehmen. Dadurch lässt sich das Rad leichter rangieren und benötigt weniger Platz. Ein kann bei längeren Fahrten ebenfalls praktisch sein.
Nehmen Sie außerdem Rücksicht auf andere Fahrgäste. Mehrzweckbereiche werden beispielsweise auch von Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen genutzt.

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Umsteigen mit Fahrrad
Planen Sie beim Umsteigen mehr Zeit ein als bei einer normalen Zugreise. Aufzüge erleichtern den Wechsel zwischen Bahnsteigen, können jedoch ausgelastet oder außer Betrieb sein.
Gerade mit einem schweren E-Bike sollten Sie knappe Verbindungen vermeiden. Prüfen Sie bei längeren Reisen außerdem kurz vor der Abfahrt noch einmal Ihre Verbindung, damit Sie auf Gleis- oder Zugänderungen vorbereitet sind.
Gut vorbereitet mit Fahrrad und Bahn unterwegs
Fahrrad und Bahn lassen sich gut miteinander kombinieren. Entscheidend ist vor allem die richtige Planung: Prüfen Sie die Regeln Ihrer Verbindung, kümmern Sie sich rechtzeitig um notwendige Tickets und Reservierungen und planen Sie ausreichend Zeit zum Ein-, Aus- und Umsteigen ein.
Besonders im Nahverkehr lohnt sich ein Blick auf die regionalen Bestimmungen, da sich Regeln zu Tickets, Sperrzeiten und kostenloser Fahrradmitnahme unterscheiden können. Sind diese Punkte geklärt, steht der nächsten Fahrradtour mit Anreise per Bahn nichts mehr im Weg.
Häufige Fragen zur Fahrradmitnahme im Zug
Brauche ich für mein Fahrrad ein eigenes Ticket?
Das hängt von der Verbindung ab. Im Fernverkehr benötigen Sie bei der Deutschen Bahn für ein normales Fahrrad eine Fahrradkarte und eine Stellplatzreservierung. Im Nahverkehr gelten regionale Bestimmungen.
Kann ich mein Fahrrad mit dem Deutschland-Ticket kostenlos mitnehmen?
Nicht automatisch. Ob die Fahrradmitnahme kostenlos ist oder ein zusätzliches Ticket benötigt wird, hängt vom jeweiligen Verkehrsverbund beziehungsweise Landestarif ab.
Kann ich mein Fahrrad im ICE mitnehmen?
Ja, allerdings nur in ICE-Zügen mit entsprechenden Fahrradstellplätzen. Für die Mitnahme benötigen Sie eine Fahrradkarte und eine Stellplatzreservierung.
Was passiert, wenn der Regionalzug voll ist?
Im Nahverkehr besteht keine Mitnahmegarantie. Sind die vorgesehenen Bereiche bereits ausgelastet, kann es passieren, dass Sie mit Ihrem Fahrrad auf einen späteren Zug ausweichen müssen.
Darf ein Faltrad kostenlos mit in den Zug?
Ein vollständig zusammengeklapptes Faltrad kann bei der Deutschen Bahn als Handgepäck kostenlos mitgenommen werden, sofern es sicher verstaut wird.